Anzeige einer Geburt

Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt jenes Ortes aus, in dem das Kind geboren wurde.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

Eltern verheiratet:  

  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Nachweis akadem. Grade

 Mutter ledig: 

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Nachweis akadem. Grade

 nicht österreichische Staatsbürger zusätzlich:     

  • Reisepässe oder Staatsangehörigkeitsausweis der Eltern
  • alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit Übersetzung von einem/r in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher/in


 

 

Zuständig