Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt jenes Ortes aus, in dem das Kind geboren wurde.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
Eltern verheiratet:
- Geburtsurkunde der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Nachweis akadem. Grade
Mutter ledig:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Nachweis akadem. Grade
nicht österreichische Staatsbürger zusätzlich:
- Reisepässe oder Staatsangehörigkeitsausweis der Eltern
- alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit Übersetzung von einem/r in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher/in