Werbezone Pierbach

Aufstellungs– und Entfernungszeiten:

  • Aufstellung frühestens 16 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung
  • Entfernung spätestens 5 Tage nach dem Veranstaltungstermin

Nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Veranstaltung entfernte Plakatständer werden von der Gemeinde kostenpflichtig entfernt, längstens einen Monat aufbewahrt und bei Nichtabholung entsorgt. Es wird keine Haftung für Beschädigungen dieser Einrichtungen übernommen, die durch die Entfernung und den Abtransport entstehen. Ein dauerndes Umplakatieren ist generell untersagt!

 

 

Anzahl und Größe der Werbetafeln:

  • 1 Tafel, beidseitige Nutzung möglich
  • Maximale Größe der Werbetafeln A0 (80cm x 120 cm)

Sonstige Hinweise:

  • Aus der Werbetafel muss der Veranstalter eindeutig ablesbar sein (Name, Ort)
  • Verkehrsbehindernde Werbetafeln / Plakatständer werden kostenpflichtig entfernt
  • Standsichere Aufstellung unbedingt erforderlich!
Werbezone 

  Datei herunterladen: PDF Werbezonen Standorte Umgebung

Zusatzinformation: Gemeinde St. Leonhard an der L 1472 Gutauer Straße und in der Gemeinde Königswiesen, im Bereich Mönchdorf ist das Werbetransparent über die B 124 Königswiesener Straße nicht mehr möglich.