Abfallwirtschaft

Kundmachung
Gemäß § 94 der OÖ Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird folgende Verordnung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2025 kundgemacht:



V E R O R D N U N G 
des Gemeinderates der Gemeinde Pierbach
vom 11.12.2025
betreffend
Festsetzung der Hebesätze, Abgaben und Gebühren ab 1.1.2026

 

Abfallgebühr
inkl. 10 % USt.

Für einen 1-Personen-Haushalt103,00 €

Für einen 2-Personen-Haushalt177,00 €

Für einen 3-Personen-Haushalt233,00 €

Für einen 4-Personen-Haushalt264,00 €

Für einen 5-Personen-Haushalt293,00 €

Für einen 6-Personen-Haushalt316,00 €

Haushalte ab 7 Personen338,00€

Zweitwohnsitzhaushalte103,00 €

Betriebe und ArbeitsstättenBeschäftigter77,00 €

Kläranlageje EW0,70 €

Friedhofje Grab2,10 €

Abfallgebühr
inkl. 10 % USt.

je abgeführter Abfalltonne 90 Liter Inhalt14,00 €

110 Liter Inhalt18,00 €

je abgeführtem Container 770 Liter Inhalt67,00 €

1100 Liter Inhalt99,00 €

je abgeführtem Abfallsack 35 Liter Inhalt7,00 €

60 Liter Inhalt10,00 €

90 Liter Inhalt14,00 €

Sperrige Abfälleje m³80,00 €

je abgegebenen schwarzen Sack100 Liter Inhalt7,00 €

je angelieferter Abfalltonne90 Liter Inhalt7,00 €

Gebühr für BauschuttAnhänger klein33,00 €

Gebühr für BauschuttAnhänger mittel39,00 €

Gebühr für BauschuttAnhänger groß46,00 €




Bei den nachstehenden Gebühren gelangen die Beschaffungskosten samt einem administrativen Aufschlag zur Verrechnung

Transparente Säcke (110 Liter)laut BAV

Einlegesäcke Bioeimer (23 Liter)laut BAV

Bioeimer 7 Literlaut BAV

Bioeimer 23 Literlaut BAV


Für die Altautoentsorgung gibt es neue Tarife und Vorschriften.
Die Abholung aus dem ASZ Pierbach ist kostenlos.
Wird eine Hausabholung gewünscht, werden EUR 56,- (inkl. Mwst.) verrechnet. 

Ab dem oa. Zeitpunkt ist für jedes angelieferte Altfahrzeug ein "Altfahrzeug-Verwertungsnachweis" auszufüllen. Diesen Verwertungsnachweis erhalten Sie beim ASZ. Für diesen Nachweis ist unbedingt der Zulassungsschein bzw. der Typenschein mitzunehmen.