Jede Person, für welche ein Reisedokument beantragt wird, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen (auch Kinder).
Personalausweis (Neuausstellung):
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- gegebenenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
- Kosten: € 91,-
Personalausweis (abgelaufener Personalausweis vorhanden):
- Alter Personalausweis
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Wenn alter Personalausweis länger als 5 Jahre abgelaufen: Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
- Kosten: € 91,-
Personalausweis - Kind:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Passfoto (nicht älter als 6 Monate, keine Schulfotos)
- Kosten: von 0-2 Jahren ist er kostenlos (bei Erstbeantragung des ersten Reisedokumentes), von 2- 16 Jahre € 39,- / ab 16 Jahre € 91,-
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird der Personalausweis nur mit beschränkter Gültigkeitsdauer erteilt. Außerdem enthalten diese Personalausweise noch keine gespeicherten Fingerabdrücke.
Bei Namensänderung durch Heirat: