Personalausweis

Jede Person, für welche ein Reisedokument beantragt wird, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen (auch Kinder).


Personalausweis (Neuausstellung):

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • gegebenenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
  • Kosten: € 91,-

Personalausweis (abgelaufener Personalausweis vorhanden):

  • Alter Personalausweis
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Wenn alter Personalausweis länger als 5 Jahre abgelaufen: Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
  • Kosten: € 91,-

Personalausweis - Kind:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Passfoto (nicht älter als 6 Monate, keine Schulfotos)
  • Kosten: von 0-2 Jahren ist er kostenlos (bei Erstbeantragung des ersten Reisedokumentes), von 2- 16 Jahre  € 39,- / ab 16 Jahre  € 91,-

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird der Personalausweis nur mit beschränkter Gültigkeitsdauer erteilt. Außerdem enthalten diese Personalausweise noch keine gespeicherten Fingerabdrücke.  

Bei Namensänderung durch Heirat:

  • neuer Personalausweis

Zuständig