Kindermiteintragungen sind nicht mehr möglich. Es gilt die Devise eine Person, ein Reisepass!
Reisepass (Neuausstellung):
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- gegebenenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
- € 75,90 in bar
Reisepass (abgelaufener Reisepass vorhanden):
- Alter Reisepass
- 1 Passfoto
- Wenn alter Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen: Staatsbürgerschaftsnachweis
- Wenn Geburtsort im abgelaufenen Reisepass nicht angeführt: Geburtsurkunde
- gegebenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
- € 75,90 in bar
Reisepass - Kind:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Passfoto
- Kosten: von 0-2 Jahren ist er kostenlos, von 2- 12 Jahre € 30,-
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird der Reisepass nur mit beschränkter Gültigkeitsdauer erteilt. Außerdem enthalten diese Reisepässe noch keine gespeicherten Fingerabdrücke.
Bei Namensänderung durch Heirat: