Reisepass

Kindermiteintragungen sind nicht möglich. Es gilt die Devise eine Person, ein Reisepass! 


Jede Person, für welche ein Reisedokument beantragt wird, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen (auch Kinder).

 

Reisepass (Neuausstellung):

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • gegebenenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
  • Kosten: € 112,-

Reisepass (abgelaufener Reisepass vorhanden):

  • Alter Reisepass
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Wenn alter Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen: Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • gegebenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
  • Kosten: € 112,-

Reisepass - Kind:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Passfoto (nicht älter als 6 Monate, keine Schulfotos)
  • Kosten: von 0-2 Jahren ist er kostenlos (bei Erstbeantragung des ersten Reisedokumentes) von 2- 12 Jahre  € 44,-

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird der Reisepass nur mit beschränkter Gültigkeitsdauer erteilt. Außerdem enthalten diese Reisepässe noch keine gespeicherten Fingerabdrücke.  

Bei Namensänderung durch Heirat:

  • neuer Reisepass

Zuständig