Kindermiteintragungen sind nicht möglich. Es gilt die Devise eine Person, ein Reisepass!
Jede Person, für welche ein Reisedokument beantragt wird, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen (auch Kinder).
Reisepass (Neuausstellung):
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- gegebenenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
- Kosten: € 112,-
Reisepass (abgelaufener Reisepass vorhanden):
- Alter Reisepass
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Wenn alter Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen: Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
- gegebenfalls: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades
- Kosten: € 112,-
Reisepass - Kind:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Passfoto (nicht älter als 6 Monate, keine Schulfotos)
- Kosten: von 0-2 Jahren ist er kostenlos (bei Erstbeantragung des ersten Reisedokumentes) von 2- 12 Jahre € 44,-
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird der Reisepass nur mit beschränkter Gültigkeitsdauer erteilt. Außerdem enthalten diese Reisepässe noch keine gespeicherten Fingerabdrücke.
Bei Namensänderung durch Heirat: