Hundehaltung

Jeder gehaltene Hund ist im dafür zuständigen Gemeindeamt zu melden.

Der/Die HundehalterIn erhält bei der Anmeldung eine Hundemarke von der zuständigen Behörde persönlich ausgehändigt. Die Hundemarke muss auch dann sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden, wenn er gechipt ist.

Außerdem ist für jeden angemeldeten Hund eine Hundeversicherung mit einer mindest Deckungssumme von € 730.000 notwendig. Dieser Versicherungsnachweis ist bei Ihrem Gemeindeamt abzugeben.

Ebenfalls ist bei der Anmeldung des Hundes am Gemeindeamt eine Bescheinigung (Sachkundenachweis) über den Besuch eines Kurses zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde durch den Besitzer, sowie die Chipnummer vorzulegen.

Kosten:

Hundemarke EUR 4,- (einmalig)

Hundesteuer EUR 40,- (jährlich)

Zuständig