Wahlkarten

Falls Sie verhindert sind, am Wahltag Ihrem Wahlrecht nachzukommen, können Sie hierfür eine Wahlkarte beantragen. Diese ist jeweils im Gemeindeamt zu beantragen, in welchem Sie am Stichtag mit Hauptwohsitz gemeldet waren. Nähere Informationen erhalten Sie hierfür im Gemeindeamt sowie beim Bundesministerum für Inneres.

Auch für die Ausübung des Wahlrechts im Ausland benötigen Sie eine Wahlkarte (= ein Kuvert mit Stimmzettel und Kandidatenliste). Als AuslandsösterreicherIn können Sie Ihre Wahlkarte über die österreichischen Vertretungsbehörden anfordern. Umfassende Informationen zur Ausstellung Ihrer Wahlkarte erteilt das Bundesministerium für Inneres.

Als weiteren Service für AuslandsösterreicherInnen haben die österreichischen Vertretungsbehörden nicht nur zu den Amtsstunden geöffnet! Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die jeweilige Vertretungsbehörde im Ausland oder das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Anschriften finden Sie im Verzeichnis der österreichischen Vertretungen im Ausland.

 

Zuständig