Zivilschutz

Beschreibung 
Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbes. die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere

  • - der Selbstschutz 
  • - die Warnung der Bevölkerung
  • - der Schutzbau 
  • - die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)
  • - der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
  • - Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und 
  • - Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Zuständig